News: eu-Domains mit Inhabern aus United Kingdom

Veröffentlicht: 20.10.2020

durch den sog. Brexit am 01.02.2020 können Firmen, Organisiationen und Privatpersonen mit Sitz in UK in Zukunft nicht Inhaber von .eu-Domains sein.
Die neue Regelung tritt endgültig und ohne Ausnahmen ab 01.01.2021 in Kraft.

Quelle: https://eurid.eu/en/register-a-eu-domain/brexit-notice/


Bedeutung

1. Neuregistrierungen

Ab dem 1. Januar 2021, 00:00:00 Uhr MEZ, erlaubt EURid keine Registrierung, Übertragung oder Aktualisierung von eu-Domains auf britische Registranten/Domaininhaber.

2. Bestehende Domains

Die Domainhaberdaten aller bereits registrierten .eu-Domains mit eingetragenen britischen Registranten müssen bis spätestens 31.12.2020 auf Domainhaber mit Sitz innerhalb der EU aktualisiert werden.

Nicht rechtzeitig aktualisierte Domains werden am 01.01.2021, 00:00:00 Uhr MEZ von EURid automatisiert dekonnektiert. Es können dann keinerlei Dienste wie z. B. Webseiten oder E-Mail-Adressen mehr verwendet werden.

Zwölf Monate nach dem Ende der Übergangsfrist, d. H. am 1. Januar 2022, 00:00:00 Uhr MEZ, werden alle betroffenen nicht aktualisierten Domains chargenweise von EURid automatisiert freigegeben und stehen ab diesem Zeitpunkt wieder für die allgemeine Registrierung zur Verfügung.
Innerhalb dieser Übergangsfrist können betroffene Domains ausschliesslich direkt bei EURid und mit entsprechenden Nachweisen der Inhaberschaft innerhalb der EU aktualisiert und rekonnektiert werden.


BITTE DRINGEND BEACHTEN!!!
Aktualisieren Sie NICHT bestehende Kontakt-Handles der betroffenen Domains!
Dies ist hierbei nicht möglich und würde nicht zu einem korrekten Update der betroffenen Domains führen.
Zur Aktualisierung betroffener Domains müssen Sie NEUE Kontakt-Handles mit entsprechender Adresse innerhalb eines EU-Mitgliedstaates erstellen und für das jeweilige Update verwenden.

Berechtigte eu-Domain-Inhaber

a) Unionsbürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich.
Sie müssen ihre Registrierungsdaten aktualisieren und ihre Unionsbürgerschaft nachweisen.

b) Bürger des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Union.
Sie müssen ihre Registrierungsdaten aktualisieren und ihren Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.


Nachweise

Durch Ihren Vertrag mit uns als Ihren Registrar akzeptieren Sie einhergehend die Beachtung der jeweils aktuell gültigen Registry-Bedingungen der ausgebenden Registry. In diesem Fall der EURid.
Beachten Sie daher bitte, vor der Aktualisierung einer betroffenen Domain entsprechende Nachweise einzuholen und zu Nachweiszwecken zu archivieren. Diese müssen auf Verlangen vorgezeigt werden können.